Thema:
Re:Wohnungsabschlusswände und -Türen Gemeinschaftseigentum? flat
Autor: Telemesse
Datum:23.08.21 18:10
Antwort auf:Wohnungsabschlusswände und -Türen Gemeinschaftseigentum? von Karotte

>Liebes Forum,
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>der Betreff sagt schon alles: Gehören Wände, welche Wohnungen vom Treppenhaus abtrennen, und die zugehörigen Wohnungstüren zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum?


Umfassungswände sind immer Gemeinschaftseigentum. Genauso wie die Wohnungseingangstüren.


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