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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 23.08.21 18:10 | ||
Antwort auf: | Wohnungsabschlusswände und -Türen Gemeinschaftseigentum? von Karotte | ||
>Liebes Forum, > >der Betreff sagt schon alles: Gehören Wände, welche Wohnungen vom Treppenhaus abtrennen, und die zugehörigen Wohnungstüren zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum? Umfassungswände sind immer Gemeinschaftseigentum. Genauso wie die Wohnungseingangstüren. |
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