Thema:
Re:Ortskräfte dürfen Ü18-Söhne nicht mitnehmen flat
Autor: Lord Chaos
Datum:19.08.21 13:25
Antwort auf:Re:Ortskräfte dürfen Ü18-Söhne nicht mitnehmen von lion88

>>Harter Tobak. Wie entscheidet man da als Betroffener? Brutal, was man den Menschen da aufbürdet.
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>Ich hatte zwar keine Ahnung, dass Deutschland mit so vielen Afghanen Arbeitsverträge hatte, aber es verwundert doch, dass man sich nicht schon vor einem Jahr Gedanken darüber gemacht hat.
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>Edit: So eine Vereinbarung hätte imo schon im Arbeitsvertrag stehen sollen.


Soweit ich weiß, war es auch nie Teil der Arbeitsverträgen, dass man ggf. ausreisen darf.

EDIT: Ich hab das hier gefunden:

[https://dserver.bundestag.de/btd/19/312/1931236.pdf]

Zitat:

Für die von Abzugsentscheidungen betroffenen Ortskräfte der Bundeswehr und des deutschen Polizeiprojekts wurden und werden alle Möglichkeiten genutzt, eine beschleunigte und flexible Bearbeitung ihrer Gefährdungsanzeigen durch-zuführen und ihnen bei individueller Gefährdung mit ihren Kernfamilien (d. h. eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner und ihre eigenen ledigen und minder-jährigen Kinder) im Rahmen einer eigenverantwortlichen Ausreise eine schnel-le Aufnahme in Deutschland bis zum Abzug der Bundeswehr zu ermöglichen


Scheint so, als ob man tatsächlich die erwachsenen Kinder ausgeklammert hat. Auch nett finde ich den Passus mit der "eigenverantwortlichen Ausreise".


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