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Autor: | 17383 | ||
Datum: | 16.08.21 06:54 | ||
Antwort auf: | Re:Vermögensverteilung von _bla_ | ||
>Wichtiger sind vermutlich unterschiedliche Rentensystem. Ansprüche gegenüber einem Umlagesystem zählen dort nicht zum Vermögen, hingegen für die Rente angelegtes Geld zählt. Guter Punkt |
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