Thema:
wg. roter Fussgängerampel flat
Autor: Abe
Datum:14.08.21 11:52
Antwort auf:der Meinung bin ich auch von pacmanamcap

Seit 1.1.2017 gilt folgende Regelung.

Der Fahrradfahrer hat immer die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Die Fussgängerampel gilt somit nur für Fussgänger und NICHT für Radfahrer.

Die Ausnahme ist, wenn auf der Fussgängerampel ein zusätzliches Fahrradpiktogramm zu sehen ist oder eine zusätzliche Fahrradampel angebracht ist, dann gilt folgendes:

- Wen der Fahrradfahrer auf einem Radweg fährt muss er an dieser Ampel, ebenso wie die Fussgänger, stehen bleiben.

- Wenn der Fahrradfahrer aber auf der normalen Straße und NICHT auf dem Fahrradweg fährt gilt für ihn nach wie vor die normale Verkehrsampel.


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