Thema:
Re:immer noch weit bescheidener als die Forderungen flat
Autor: Lord Chaos
Datum:12.08.21 16:40
Antwort auf:Re:immer noch weit bescheidener als die Forderungen von Transistor

>In großen Unternehmen würde mich das in der Fläche tatsächlich wundern, da mit Betriebsrat/Personalrat/Gewerkschaft ein recht mächtiges Gremium vor Ort ist um ein solches Theater zu verhindern. Ohne Zustimmung ist da nichtmal der Abteilungswechsel möglich.

Kleines Beispiel - es gibt in Deutschland genau 3 Mediamärkte, die einen BR haben. Und das ist jetzt alles, nur kein kleiner AG mit ein paar Hundert Filialen in Deutschland.

Bezüglich Zustimmung - das kannst du locker umgehen, wenn du den Einsatzort im Vertrag entsprechend flexibel hältst. Und selbstverständlich geht da auch ein Wechsel in andere Abteilungen. Das Einzige, was nicht so einfach geht ist, dir den Lohn dann zu kürzen, das geht idR nicht.

Wenn du zudem einen AG freundlichen BR hast, kann ich dir versichern, dass da auch sehr sehr viel durchgewunken wird.

>Die Gewerkschaft deckt sowas doch üblicherweise auch ab. Sollte zudem nicht der Unterlegene die Kosten tragen? Auslegen musst du sie natürlich trotzdem, das ist klar.

Dazu muss man Gewerkschaftsmitglied sein meines Wissens. Und wie du schon selbst schreibst, erst einmal heißt es "Kosten vorschießen", das kann eben nicht jeder, bzw. ist manchem auch das Risiko zu groß, vor Gericht zu verlieren & dann auf den Kosten sitzen zu bleiben.

>Ja gut, seine Rechte sollte man schon kennen. Das gilt hier wie überall. Da sind wir auch recht weit von der eigentlich Diskussion weg. Da ging es darum dass man Arbeitnehmer mal eben schnell kündigen kann und das ist einfach nicht der Fall.

Naja. Ich sehe schon, dass man das aus der Diskussion nicht so einfach ausblenden kann. Vor allem, wenn dich die Kündigung ohne jede Vorwarnung trifft, da stehst du so unter Strom, du hast zig Gedanken in dem Moment im Kopf, da ist es gar nicht so einfach, ruhig zu bleiben und seine Rechte abrufen zu können.
Das wissen ja auch AG und nutzen das durchaus auch zu ihren Zwecken.

>>Und - ich muss abschließend daran denken, was ich mal von einem Personaler in einer Fortbildung vermittelt bekommen habe - "wenn man einen MA loswerden möchte, dann findet man fast bei jedem MA etwas, was eine Kündigung rechtfertigt".
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>Die Geschichten der Personaler....die in der Praxis dann so nicht funktionieren. Es werden ja nicht umsonst Unsummen für dubiose Berater ausgegeben, wenn man wirklich jemand loswerden will. Am Ende läuft es auf eine Aufhebung mit Freistellung/Abfindung hinaus was auch für das Unternehmen die unkomplizierteste und günstigste Lösung sein dürfte.
>
>Transistor


Es gibt viele Beispiele, bei denen das in der Praxis wunderbar funktioniert - speziell bei Dingen wie Arbeitszeitbetrug, weil man beispielsweise seine Pausen überzogen und das nicht korrekt abgebildet hat, oder Diebstahl von geringwertigen Dingen wie Kugelschreiber oder Bürokram - alles Dinge, bei denen man normalerweise den Kopf schütteln würde. Und teils reicht das sogar für außerordentliche Kündigungen.

Jedenfalls IMHO ist die Gleichung, dass man bei einer Kündigung schon automatisch mit entsprechender Abfindung oder Freistellung bei vollen Bezügen rechnen kann, nicht so wirklich richtig. Kennst du deine Rechte und hast dir wirklich keinen großen Klopper geleistet, ja, dann stehen die Chancen nicht schlecht - aber ansonsten kann es gut sein, dass du in die Röhre schaust.


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