Thema:
generelle Punkte zu Zwangsversteigerungen flat
Autor: Telemesse
Datum:08.08.21 10:50
Antwort auf:Kennt sich jemand mit Zwangsversteigerungen aus? von Snatcher

Zu einer Versteigerung kommt es ja i.d.R. nur als ultima ratio wenn jemand seinen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht nachkommt und ein Gläubiger dieses Verfahren einleitet. Bis es aber zu dieser ultima ratio kommt wird normalerweise versucht das Objekt auf dem freien Markt zu verkaufen was eigentlich immer zielführender ist, sofern der Schuldner kooperiert. Das funktioniert nur dann nicht wenn der Schuldner nicht kooperiert, also er z.b. keinen in die Immobilie läßt, oder andere Unwägbarkeiten vorliegen (Gebäudemängel- und Schäden, Grundstücksbesonderheiten, Bodenbeschaffenheit, Baueinschränkungen, Nutzungsrechte etc.).
Die Gutachten bei Versteigerungsobjekten sind regelmäßig unbrauchbar und geben bestenfalls rudimentär Auskunft über den Gebäudezustand. Standardmäßig sind da immer alle Angaben ohne Gewähr und jegliche Haftung ausgeschlossen. Da würde ich mich niemals drauf verlassen.
Meine Erfahrung: Aktuell landen in den Versteigerungen nur noch Ladenhüter, die vorab, aus gutem Grund, niemand wollte und/oder Objekte bei denen man mangels vorheriger Besichtigungsmöglichkeit, die Katze im Sack kaufen muss (z.b. Eigentumswohnung mit Mietnomaden, Scheidungshaus mit Rosenkrieg o.ä.). Sofern doch mal Interessante Objekte in begehrten Lagen in der Versteigerung landen, sitzen da normalerweise schon einige Profibieter im Publikum und die Preise gehen ganz schnell in die Höhe, so daß da eigentlich auch nie günstige Einkäufe zu machen sind.

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