Thema:
Re:Persönlicher Kredit… ohne Absicherung im Todesfall? flat
Autor: Karotte
Datum:30.07.21 08:19
Antwort auf:Re:Persönlicher Kredit… ohne Absicherung im Todesfall? von _bla_

>>Kein Anwalt: Ja, wobei die Kreditgeber für eine längere Zeit versuchen werden, die Angehörigen unter Druck zu setzen.
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>Das machen nicht die Kreditgeber sondern der Staat: Wenn nämlich das Erbe von ersten Erben ausgeschlagen wird, geht der Staat nicht automatisch davon aus, das es andere Erben auch nicht haben wollen, sondern arbeitet die gesamte Verwandtschaft rauf und runter. Wenn also einer das Erbe ausschlägt, müssen kurz darauf auch seine Kinder ausschlagen und wenn die ausgeschlagen haben, die Enkel usw und wenn die Richtung ausgeschöpft ist geht es wieder hoch usw. Und jedes Mal gibt es einen Brief von Amt mit einer fixen 6 Wochen Frist und wer die verpasst, der hat die Schulden an der Backe, er darf dann höchstens noch ein teures und umständliches Nachlassinsolvenzverfahren starten.


Moment, es reicht nicht, wenn man einmal das Erbe ausschlägt? Man kann immer wieder einen Brief bekommen und muss dann wieder fristgerecht ausschlagen? Diesmal frage ich aus unmittelbarem Eigeninteresse, weil ich einen Elternteil habe, der in Schulden ersäuft und bei dem völlig klar ist, dass mein Bruder und ich das Erbe ausschlagen werden.


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