Thema:
Re:Weiter gehts.... flat
Autor: peppi
Datum:23.07.21 19:31
Antwort auf:Re:Weiter gehts.... von 677220

>Auf welchen Paragraph nimmst Du da Bezug. Wir (ich bin BR) merken das auch immer an (manchmal/überwiegend erfolgreich), aber soweit ich weiß kann man das nicht erzwingen. Es sei denn, man hat ein extrem gutes Eingruppierungssystem? Grundsätzlich ist das persönliche Gehalt nicht BR-Sache hinsichtlich Mitbestimmung, oder?

Stimmt. Aber versuchen würde ich:

. §80 (1) Nr. 2a könnte sein (Gleichstellung)
. §75 (1) Gleichbehandlung
. AGG

Am besten ist eine eindeutige tarifliche Einordnung. Oder der Vergleich mit einer bereits beschäftigten Person (Stellenbeschreibung).

Unabhängig von Paragraphen würde ich immer probieren für die Leute einzustehen. Kann nur schief gehen.


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