Thema:
Re:Korrigiere flat
Autor: suicuique
Datum:22.07.21 16:57
Antwort auf:Korrigiere von Rafael

>>Bei mir steht zb in einer Passage drin, dass (ich paraphrasiere) etwaige Mehrarbeit durch mein Gehalt bereits abgegolten ist. Ist natürlich auch komplett unwirksam. Scheint aber bei manchen zu wirken wenn man anschaut wie oft unwirksame Klauseln in AVs enthalten sind. Ich mein, viele Menschen halten ja auch jedweden Absatz in den AGB für sakrosankt.
>
>Das ist entweder von dir falsch verstanden oder tatsächlich falsch formuliert in deinen Vertrag. Der Hintergrund ist eigentlich der folgende: "Vom Arbeitnehmer angebotene Mehrarbeit gilt als abgegolten". Das ist legitim, denn damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer für sich entscheidet Überstunden zu leisten und der Arbeitgeber dann dieses "Angebot" bezahlen muss, obwohl es nicht eingeplant oder gewünscht war.


Das ergibt ja auch Sinn so wie Du es schreibst,
Bei mir ist aber nicht die "freiwillige" Mehrarbeit gemeint ;)
Und da hat das BAG 2010 oder 2012 einen Riegel vorgeschoben wann so eine pauschale Abgeltung möglich ist. So ist eine solche Klausel AFAIK nur bei leitenden Angestellten wirksam.
(siehe zb entsprechenden Abschnitt auf [https://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/arbeitszeitgesetz-ueberstunden/])

gruß


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