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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 19.07.21 13:23 | ||
Antwort auf: | Re:In einer Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit von hellbringer | ||
>>Nicht 30, nicht 20, SCHRITTGESCHWINDIGKEIT. >> >>Vor allem auch, wenn es in der Spielstraße keine Gehwege gibt. Und auch, wenn die Spielstraße SEHR LANG ist und man gerne schneller irgendwo anders wäre. >> >>Und was man definitiv NICHT macht, ist auf kleine Kinder, die mit Fahrrädern unterwegs sind, aufzufahren und zu hupen. Denn dann ist man ZU SCHNELL. >> >>Nur mal als Erinnerung, da ja viele ihre Führerscheinprüfung im letzten Jahrtausend gemacht haben. >> >>Bist Du auf der Spielstraße unterwegs, und Fußgänger sind Dir zu langsam, ist das Dein Problem. > >Außerdem darf sie nicht durchfahren werden. Zumindest nicht in Österreich. Man darf nur zu- oder abfahren. Gilt in Deutschland AFAIK nicht. Was aber auch in Deutschland gilt und was viele entweder nicht wissen oder missachten: die Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Spielstraße gilt auch für Radfahrer (und alle anderen Verkehrsteilnehmer). gruß |
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