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Autor: | Xtant | ||
Datum: | 15.07.21 21:00 | ||
Antwort auf: | Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! von Koaxialtransistor | ||
Das BMG ist ja vornehmlich dazu da, Scheinanmeldungen in seinen verschiedenen Ausprägungen zu verhindern. Dafür wäre der Vorgang aber umgekehrt: Anmeldung ohne eine WGB vorlegen zu können. Und selbst dann darf das Amt eine Anmeldung nicht verweigern. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht's bei euch vor allem um die Angst eines Bußgeldes.. Hm. Warum geht sie nicht einfach aufs Amt, anstatt das jetzt umständlich mit dem Vermieter auskasperln zu wollen? Klar, stellt der sich jetzt jetzt ziemlich an, minimal verstehen kann ich ihn aber schon. Wenn die Tochter aber nicht gerade auf eines besonders dämlichen Vertreter der niedrigen Sesselpupser-Spezies trifft, sollte es eigentlich kein großes Problem geben. Die vom Amt sind IMO meist doch recht kulant. Zudem leben wir nicht in Chine; und den tatsächlichen Zeitpunkt des Umzugs bestimmt sie immer noch selbst. Also WGB mitnehmen und den Fall erklären. Da sie sich mit der zu frühen WGB weder was erschlichen hat noch konnte und auch sonst keinen Vorteil dadurch hatte, sollte es doch kein Problem sein, ohne Ärger (und Bußgeld) die Anmeldung zu bekommen. Bei mir lief das übirgens so ab: "Tag, will mich anmelden; bin aber zu spät!" Gemeindeangestellte: "dees mächt nix. Wieviel zu spääd?" "3 Monate" "oh, ok. Kämma do zwei Monat draus mächa? Schaud ned goraso bläd aus." "Klar." Nach einer WGB wurde erst gar nicht gefragt. |
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