Thema:
Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! flat
Autor: Matt
Datum:15.07.21 15:21
Antwort auf:Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! von Koaxialtransistor

>>Was sich manche Leute für einen Kopf machen. Einfach das tatsächliche Umzugsdatum angeben. Ist ja jetzt nicht so ungewöhnlich, dass eine Wohnung einige Wochen oder gar Monate vor Einzug angemietet wird. Zeugen gibt es notfalls auch.
>>
>>Was da der Vermieter noch mitmischen soll, kann ich nicht verstehen.
>
>Die Anmeldung erfolgt unter der Vorlage einer WGB gem §19 BMG, diese ist vom Vermieter auf das Datum des MV-Beginns ausgestellt.
>Das Amt will nun eine aktuelle WGB für die Anmeldung, weil der Zeitpunkt dem des MV Beginns entspricht, für die Anmeldung aber der Zeitpunkt des tatsächlichen Einzugs relevant ist.
>
>Dieser soll laut Sachbearbeiter des Amts vom Vermieter bestätigt werden, der wiederum sagt er könne diesen nicht bestätigen, weil nicht belastbar nachzuweisen.


Umziehen, wäre das eventuell eine Lösung? Aber mal von vorne. Da man den Vermieter als Mieter nicht zwingen kann, würde ich diese Aufgabe dem Amt überlassen. Anmelden und falls sich der Beamte weigert, schriftlich an die Stadtverwaltung wenden, so dass alles dokumentiert ist.


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