Thema:
Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! flat
Autor: PartyPaul
Datum:15.07.21 10:19
Antwort auf:Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! von Koaxialtransistor

>>>Wir sind uns auf der Arbeit gerade ein wenig uneinig:
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>>>Laut BMG gilt der Tag des tatsächlichen Einzugs als Fristbeginn für die Ummeldung (2 Wochen).
>>>Die Tochter eines Arbeitskollegen ist nun aber auf Grund von Onlineunterricht erst 4 Monate nach Mietvertragsbeginn tatsächlich in die Wohnung eingezogen.
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>>>Die Wohnungsgeberbestätigung führt lediglich den Tag des MV-Beginn als Einzugsdatum auf, weil an diesem Tag die Schlüssel übergeben wurden.
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>>>Die Neu-Austellung wird mit der Begründung verweigert, man könne den tatsächlichen Tag des Einzugs ja nicht mehr nachvollziehen und würde sich bei Falschangabe strafbar machen.
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>>>Jetzt die Frage:
>>>Wie kann Sie dem Vermieter rechtssicher und nachvollziehbar nachweisen, wann der tatsächliche Umzug stattgefunden hat?
>>>
>>
>>War sie denn schon beim Amt um sich umzumelden? Mag Glückssache sein, aber als Student hatte ich mich erst nach einem Jahr, wenn nicht später, umgemeldet und bis auf einen schnippischen Kommentar war's denen komplett egal. Solange das Amt nicht ausdrücklich nach einer solchen Bestätigung fragt, würde ich da noch kein Fass aufmachen.
>
>Klar, wie das in der Praxis läuft mal außen vor:
>Wie kann Sie dem Vermieter ggü den Nachweis des tatsächlichen Einzugsdatums führen  oder muss dieser seiner Auskunftspflicht auf Zuruf/schriftliche Bitte nachkommen?


Wenn Umzugsunternehmen benutzt, dann deren Rechnung, ansonsten einfach Pech gehabt, den Vermieter nicht entsprechend im Vorraus einbezogen zu haben (kleine Lektion fürs Leben) und beim Amt halt den Umstand erklären. In der Regel sind die kulant, grad wenn man es wie hier plausibel erklären kann. Davon mal abgesehen klingt das ja nach Erstumzug von zu Hause, sprich sie war so oder so weiterhin zu Hause gemeldet und entsprechend gültig erreichbar. Wobei auch Zweitwohnungen angemeldet werden müssen etc., aber sie hat ja nunmal auch wirklich weiterhin unter Zeugen zu Hause gewohnt.

Falls man dann nen Querulanten als Beamter kriegt, der ne dicke (theoretisch bis zu 1000€ Strafe) zücken will, kann man auch eventuell damit argumentieren, dass (z.B. wegen Corona) es eventuell geplant war die Wohnung wieder aufzugeben, und man solange ja unter der damit im zusammenhang stehende 6 Monatsfrist war. Siehe auch Punkt 8 hier [https://www.ummelden.de/einwohnermeldeamt/]

Ich würd mir da jedenfalls keinen Kopf machen. Freundlich und höflich beim Amt den Umstand erklären und dann sollte das passen, Bock auf extra Papierkrieg oder ein Gerichtsverfahren hat da auch i.d.R. keiner.


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