Thema:
Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! flat
Autor: deros
Datum:15.07.21 09:19
Antwort auf:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! von Koaxialtransistor

>Wir sind uns auf der Arbeit gerade ein wenig uneinig:
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>Laut BMG gilt der Tag des tatsächlichen Einzugs als Fristbeginn für die Ummeldung (2 Wochen).
>Die Tochter eines Arbeitskollegen ist nun aber auf Grund von Onlineunterricht erst 4 Monate nach Mietvertragsbeginn tatsächlich in die Wohnung eingezogen.
>
>Die Wohnungsgeberbestätigung führt lediglich den Tag des MV-Beginn als Einzugsdatum auf, weil an diesem Tag die Schlüssel übergeben wurden.
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>Die Neu-Austellung wird mit der Begründung verweigert, man könne den tatsächlichen Tag des Einzugs ja nicht mehr nachvollziehen und würde sich bei Falschangabe strafbar machen.
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>Jetzt die Frage:
>Wie kann Sie dem Vermieter rechtssicher und nachvollziehbar nachweisen, wann der tatsächliche Umzug stattgefunden hat?
>


War sie denn schon beim Amt um sich umzumelden? Mag Glückssache sein, aber als Student hatte ich mich erst nach einem Jahr, wenn nicht später, umgemeldet und bis auf einen schnippischen Kommentar war's denen komplett egal. Solange das Amt nicht ausdrücklich nach einer solchen Bestätigung fragt, würde ich da noch kein Fass aufmachen.


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