Thema:
Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! flat
Autor: Koaxialtransistor
Datum:15.07.21 09:01
Antwort auf:Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 191 von Optimus Prime

Wir sind uns auf der Arbeit gerade ein wenig uneinig:

Laut BMG gilt der Tag des tatsächlichen Einzugs als Fristbeginn für die Ummeldung (2 Wochen).
Die Tochter eines Arbeitskollegen ist nun aber auf Grund von Onlineunterricht erst 4 Monate nach Mietvertragsbeginn tatsächlich in die Wohnung eingezogen.

Die Wohnungsgeberbestätigung führt lediglich den Tag des MV-Beginn als Einzugsdatum auf, weil an diesem Tag die Schlüssel übergeben wurden.

Die Neu-Austellung wird mit der Begründung verweigert, man könne den tatsächlichen Tag des Einzugs ja nicht mehr nachvollziehen und würde sich bei Falschangabe strafbar machen.

Jetzt die Frage:
Wie kann Sie dem Vermieter rechtssicher und nachvollziehbar nachweisen, wann der tatsächliche Umzug stattgefunden hat?


< antworten >