Thema:
Re:Auto an Privat angemeldet verkaufen? flat
Autor: Evilution-X
Datum:09.07.21 18:37
Antwort auf:Re:Auto an Privat angemeldet verkaufen? von thestraightedge

>Geht nicht mit Kaufvertrag der Versicherungsschutz kurzfristig auf den neuen Eigentümer über? Ich meine, deshalb war der Verkäufer von meinem Wagen damals recht entspannt, ohne Kurzzeitkennzeichen usw.
>
>Recherchier zur Sicherheit aber nochmal selbst.
>[https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/auto-verkaufen-was-beachten-ratgeber/]


Ich habe jetzt mal bei meiner Versicherung geschaut und die bietet Kaufvertrag und Veräußerungsanzeigen zusammen in einem PDf an. Da drin steht auch folgendes:

Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachten Unfallschaden nicht den Schadenfreihheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.

Aber ich würde das natürlich auch von Fall zu Fall vom Interessanten abhängig machen. Wenn der sich gegen Papierkram sträubt, würde ich ihn wohl eher doch zum Straßenverkehrsamt schicken.  

>Der ADAC-Kaufvertrag beinhaltet dazu auch Regelungen iirc. Nimm den!

Jo, den hatte ich schon beim Kauf der Karre verwendet.^^


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