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Autor: | Koepi (deaktiviert) | ||
Datum: | 08.07.21 01:56 | ||
Antwort auf: | Re:Auto an Privat angemeldet verkaufen? von thestraightedge | ||
>>Das reicht doch schon. Unfallabwicklung, Höherstufung, Käufer ggf. nicht erreichbar. Evtl. kommen noch Ordnungswidrigkeiten und/oder Verkehrsstraftaten dazu... warum also das Risiko eingehen? > >Das trifft aber alles nicht zu, neuer Versicherungsnehmer ist kurzzeitig der Käufer, bis 4 Wochen nach Kauf. > Ich möchte an dieser Stelle nur erwähnen, dass im Zuge der Nachhaftung die Versicherung sich aussuchen kann, wer für die (Jahres-)Prämie im Falle eines Schadens aufkommen muss. Und das wird im Zweifel derjenige sein, der einfacher greifbar ist. Die Klassiker kurz aufgezählt: [https://www.wirkaufendeinauto.de/autoverkauf/5-dinge-die-ihnen-beim-privatverkauf-das-genick-brechen/ ] [https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/10-kaufvertrag-6-halterhaftung_idesk_PI17574_HI11021874.html ] [https://www.mobile.de/magazin/artikel/auto-verkaufen-wann-abmelden--2394 ] >Das Thema rote Nummern ist beim Privatverkauf aufgrund dieser und anderer Erleichterungen kein Thema mehr. Ich würde nie, nie, niemals meine Fahrzeuge angemeldet verkaufen. |
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