Thema:
Re:Autoverkauf für verstorbenen Vater...problematisch? flat
Autor: Matt
Datum:28.06.21 22:32
Antwort auf:Autoverkauf für verstorbenen Vater...problematisch? von Maio4c

>Kann ich das Auto dort einfach verkaufen, oder führt das zu Problemen?
>
>Gruß
>Flo


Für den Verkauf des Wagens genügt der Brief und der Fahrzeugschein. Da solltest du keinerlei Schwierigkeiten erfahren. Brief und Schein sagen nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Bedeutet, wenn WKDA wissen möchte, wem der Wagen gehört, müssten sie eigentlich die Vorlage des Kaufvertrags verlangen. Machen sie natürlich nicht. Nach Treu und Glauben dürfen sie annehmen, dass du das Fahrzeug veräußern darfst.

Ob du es veräußern darfst, steht dann auf einem anderen Blatt. Wenn der Wagen deiner Mutter gehört oder dir, darfst du ihn selbstverständlich auch verkaufen. Wenn er in der Erbmasse ist und die Erbschaft nicht von euch angenommen wurde, dürft ihr ihn nicht verkaufen. Kläger, Richter und so. Aber am Thema vorbei haben ja bereits andere geantwortet;-).


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