Thema:
Re:Pfui: Evtl. Wespennest im Rolladenkasten flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.06.21 12:47
Antwort auf:Re:Pfui: Evtl. Wespennest im Rolladenkasten von Rocco

>>Da bin ich anders informiert, siehe auch hier. Die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe stehen sehr wohl auch unter Naturschutz. Nester müssen umgesiedelt werden. Das machen manche Imker.
>
>Der Hersteller Compo schreibt Folgendes in den Produktfragen:
>
>Hallo, grundsätzlich stehen alle wildlebenden Tiere unter dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. In § 39 Abs. Nr. 1 BNatSchG heißt es: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“  Hornissen, Hummeln und weitere Wildbienen sind besonders geschützt, diese dürfen nicht gefangen oder getötet werden. (BArtSchV, Bundesartenschutzverordnung).
>
>Für die Deutsche Wespe (Vespula germanica) oder die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) gilt das jedoch nicht in der Form. Unsere beiden Produkte, es handelt sich um Biozide, die nicht auf Kulturflächen ausgebracht werden dürfen, sind nur zur Bekämpfung dieser beiden Wespenarten vorgesehen.

>
>Greets
>Rocco


Ich glaube, dass Compo da irreführend wirbt. So ziemlich jedes Jahr weisen die seriösen Medien darauf hin, dass man Wespennester nicht zerstören darf und dass man frei fliegende Wespen nicht totschlagen darf, sofern sie einen nicht direkt angreifen. Soweit ich weiß, ist das je nach Bundesland auch etwas unterschiedlich, vielleicht macht sich Compo diesen Umstand zunutze, um den Eindruck zu erwecken, man dürfe mit seinem Mittel Wespen killen. Klar: wo kein Kläger, da kein Richter. Niemand wird mitkriegen, wenn man in seinem Rolladenkasten Nikotin o.ä. versprüht und eine Horde Wespen umnietet, erlaubt ist es halt trotzdem nicht.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >