Thema:
Re:Autoverkauf für verstorbenen Vater...problematisch? flat
Autor: ChRoM
Datum:27.06.21 16:38
Antwort auf:Autoverkauf für verstorbenen Vater...problematisch? von Maio4c

>Ich könnte auch noch einen Totenschein und eine allgemeine Betreuungsvollmacht (notariell) besorgen, die er zu Lebzeiten für mich hinterlassen hat.

Auch hier erst mal herzliches Beileid. On Topic aus der Ecke solides Halbwissen: Die Betreuungsvollmacht müsste mit dem Tod Deines Vaters erloschen sein. Das Auto ist jetzt Teil der Verlassenschaft und ich denke nicht, dass ihr es verkaufen dürft, bevor die Verlassenschaft durch ist. Aber das jetzt nur basierend auf meiner Erfahrung aus Ösiland.


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