Thema:
Re:Pfui: Evtl. Wespennest im Rolladenkasten flat
Autor: Rocco
Datum:27.06.21 10:11
Antwort auf:Re:Pfui: Evtl. Wespennest im Rolladenkasten von Phil Gates

>Da bin ich anders informiert, siehe auch hier. Die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe stehen sehr wohl auch unter Naturschutz. Nester müssen umgesiedelt werden. Das machen manche Imker.

Der Hersteller Compo schreibt Folgendes in den Produktfragen:

Hallo, grundsätzlich stehen alle wildlebenden Tiere unter dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. In § 39 Abs. Nr. 1 BNatSchG heißt es: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“  Hornissen, Hummeln und weitere Wildbienen sind besonders geschützt, diese dürfen nicht gefangen oder getötet werden. (BArtSchV, Bundesartenschutzverordnung).

Für die Deutsche Wespe (Vespula germanica) oder die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) gilt das jedoch nicht in der Form. Unsere beiden Produkte, es handelt sich um Biozide, die nicht auf Kulturflächen ausgebracht werden dürfen, sind nur zur Bekämpfung dieser beiden Wespenarten vorgesehen.


Greets
Rocco


< antworten >