Thema:
Re:Du kommst aus Österreich. flat
Autor: suicuique
Datum:24.06.21 13:45
Antwort auf:Re:Du kommst aus Österreich. von T-Storm

Hmm, als Laie konnte ich nur folgendes Ergebnis recherchieren:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie ihm nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB).

Sofern ich das weiter richtig verstanden habe, muss der Verkäufer begründen wenn er die Nacherfüllung (Reparatur bzw. Neulieferung) verweigert.

Ich meine mich zu erinnern dass ich mal einen Artikel gelesen habe der dargelegt hat welche Möglichkeiten man hat wenn man ein echtes Schnäppchen geschossen hat, das aber defekt ist und man eigentlich nciht vom Kaufvertrag zurücktreten will (so wie ich dich verstehe, liegt hier wohl ein vergleichbarer Fall vor). Ich habe leider den Artikel auf die Schnelle nicht wieder finden können glaube mich aber zu erinnern dass man keine Handhabe hat auf einer Ersatzlieferung zu bestehen. Derlei Fälle findet man oft wenn man Produkte bestellt hat die nicht mehr produziert werden.
Der Versuch einen "Schaden" geltend zu machen weil man ein vergleichbares Produkt jetzt zu einem deutlich höheren Preis woanders bestellen "muss" dürfte ziemlich aussichtslos sein.

Alles IIRC und IMO!

Wenn der Hersteller selbst die Auskunft gibt die Garantie erfüllen zu können, bietet es sich an das Ganze direkt über den Hersteller abzuwickeln. Den Verweis dass die Garantieabwicklung über den Veräufer zu erfolgen hat würde ich mit dem Hinweis kontern dass der Händler pleite gegangen sein könnte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass die freiwillige Herstellergarantie in solchen Fällen erlischt. Schon mal in die Garantiebedingungen gelinst?

gruß


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