Thema:
Re:Kennzeichnung bei Videoüberwachung flat
Autor: lichtschalterer
Datum:24.06.21 03:39
Antwort auf:Re:Kennzeichnung bei Videoüberwachung von Telemesse

>>Ja, muss gekennzeichnet werden:
>>
>>Die aktuelle Rechtslage beschäftigt sich aber nicht nur mit den Nachbarn und öffentlichen Plätzen. Es ist auch wichtig zu erwähnen, was mit den Personen geschieht, die absichtlich Ihr Grundstück oder Ihr Firmengelände besuchen. All diese Personen machen dies aus freien Stücken – auch für diese Personen gilt das Persönlichkeitsrecht. Damit diese Personen aber nicht illegal gefilmt werden, gilt eine Hinweispflicht. Die Videoüberwachung und Hinweispflicht wird so umgesetzt, dass Sie ein Hinweisschild auf dem Privatgrundstück oder auf dem Firmengelände anbringen. Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass Sie die Umgebung filmen. Somit haben Sie die Personen informiert und Ihnen eine Wahl gegeben, ob Sie das Grundstück betreten oder nicht. Sollten Sie das Grundstück betreten, haben Sie somit eine Willenserklärung abgegeben und stimmen automatisch dem Filmen zu. Allerdings sollten Sie auch hier aufpassen, dass Sie keine Aufnahmen im Internet oder auf anderen Wegen veröffentlichen!
>>
>>Quelle: [https://www.kriminalberatung.de/rechtslage-videoueberwachung/]
>
>Ok. Interessant. Andererseits hängt aber an jedem zweiten Mehrfamilienhaus eine Kamera an der Eingangstür. Da hab ich noch nie ein Hinweisschild gesehen.


ist tatsächlich gesetzeswidrig. hat sich aber erst seit der DSGVO geändert, dh bei den nachbarn höchstwahrscheinlich nicht durchgedrungen
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