Thema:
Loophole im Grundgesetz, aber: flat
Autor: Fritz Schober
Datum:20.06.21 12:36
Antwort auf:Und warum gilt diese 'Regel' dann nicht fuer intolerante von !!!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
]...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und Artikel 2 setzt dafür die Leitplanken - also nix religiöse Selbstjustiz:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


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