Thema:
Re:Kündigungsklage Eigenbedarf Aussicht? flat
Autor: Orrpus
Datum:20.06.21 09:24
Antwort auf:Kündigungsklage Eigenbedarf Aussicht? von Joschi

>Folgendes Szenario: 4-Parteienmietshaus mit überwiegend 4-Zimmerwohnungen. Partei 1 und 3 wollen gemeinsam das Haus kaufen und aus 4 Wohnungen 2 große machen. Partei 2 zieht eh aus, also ist das für Wohnung 1+2 kein Problem. Partei 4 ist ein alleinstehender Mann und müsste von Partei 3 zum Auszug bewegt werden, damit diese Wohnung 3+4 zusammenlegen könnten. Partei 3 erwartet das dritte Kind. Wie aussichtsreich ist eine Räumungsklage bei Weigerung nach Kündigung zwecks Eigenbedarfs? Wie lange würde eine Klage schlimmstenfalls dauern?

Kommt darauf an. Wenn die Kündigungssperrfrist des 577a Absatz 1a BGB von drei bis zehn Jahren greifen sollte und nicht beachtet wurde, kommt das klageabweisende Urteil in der Regel sehr schnell.
Versucht in dem Fall lieber einen Mietaufhebungsvertrag abzuschließen.

Gruß
Orrpus


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