Thema:
Re:Kündigungsklage Eigenbedarf Aussicht? flat
Autor: Joschi
Datum:19.06.21 20:56
Antwort auf:Re:Kündigungsklage Eigenbedarf Aussicht? von Telemesse

>>Folgendes Szenario: 4-Parteienmietshaus mit überwiegend 4-Zimmerwohnungen. Partei 1 und 3 wollen gemeinsam das Haus kaufen und aus 4 Wohnungen 2 große machen. Partei 2 zieht eh aus, also ist das für Wohnung 1+2 kein Problem. Partei 4 ist ein alleinstehender Mann und müsste von Partei 3 zum Auszug bewegt werden, damit diese Wohnung 3+4 zusammenlegen könnten. Partei 3 erwartet das dritte Kind. Wie aussichtsreich ist eine Räumungsklage bei Weigerung nach Kündigung zwecks Eigenbedarfs? Wie lange würde eine Klage schlimmstenfalls dauern?
>
>Ich schätze du fragst für einen Freund;-)


Hehe. Hab schon überlegt das zu schreiben. Aber um mich geht es bei der Kündigung tatsächlich nicht :)
>
>1. Imo hätte die Räumungsklage gute Chancen.
>2. So eine Klage kann sich durchaus auch mal über mehrere Jahre hinziehen.
>
>Auch wenn die Aussichten auf Klageerfolg gut sind kann der Mieter so ein Verfahren mit legalen Mitteln durchaus deutlich verzögern. Wie lange kommt auf viele Faktoren an. Z.b. Alter, Gesundheitszustand, Zumutbarkeit, tatsächlicher Bedarf etc.


Ok danke für die Einschätzung. Also doch schon ein erhebliches Risiko, wo man den betreffenden Mieter frühzeitig einbinden sollte um sich möglichst gütlich zu einigen.


< antworten >