Thema:
Rückmeldung von Personalabteilung flat
Autor: TOMillr
Datum:15.06.21 12:24
Antwort auf:Neuer Arbeitsvertrag: Passus zur Mehrarbeit von TOMillr

Ich habe jetzt endlich schriftlich von der Personalabteilung eine weitere Erläuterung erhalten.

"Mehrarbeit wird nicht vergütet, wenn die Bruttomonatsbezüge die im Tarifvertrag oder ggf. in einer Betriebsvereinbarung für die Vergütung von Mehrarbeit festgelegte Grenze überschreiten."

Konkret bedeutet dieser Passus, dass es eine Obergrenze von Mehrarbeit von 50h gibt. Sofern die Mehrarbeit nicht vorab genehmigt wurde, verfallen also alle Überstunden die 50h übersteigen.

Angeblich erhält der Vorgesetzte aber vom Zeiterfassungssystem eine Benachrichtigung, wenn man die 40h Grenze überschritten hat, um die Mehrstunden rechtzeitig durch Freizeit abbauen zu können.

Was haltet ihr davon? Hört sich für mich letztlich nach einer Vertrauensfrage an.

Diese "sofern nicht vorab genehmigt"-Formulierung wird ja auch auf Agenturseite gerne benutzt, um sich vor der Bezahlung von Überstunden zu drücken. Da werden die Überstunden vorab gar nicht genehmigt - es wird aber trotzdem erwartet, dass ein Projekt "irgendwie" fertig wird. "Irgendwie" bedeutet in der Regel dann soviel wie Überstunden.


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