Thema:
Neuer Arbeitsvertrag: Passus zur Mehrarbeit flat
Autor: TOMillr
Datum:13.06.21 23:11
Antwort auf:Der Job Thread: Arbeit, Leben, Gleichgewicht von Steppenwolf

Ich habe von einem Unternehmen aus der privaten Versicherungsbranche ein Vertragsangebot bekommen. Allerdings fällt es mir schwer, die darin angeführte Regelung zur Mehrarbeit eindeutig zu lesen:

"Mehrarbeit wird nicht vergütet, wenn die Bruttomonatsbezüge die im Tarifvertrag oder ggf. in einer Betriebsvereinbarung für die Vergütung von Mehrarbeit festgelegte Grenze überschreiten."

1. Will mir der Satz sagen, dass es im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine definierte Obergrenze gibt, über die man die Mehrarbeit nicht mehr bezahlt bekommt? Quasi eine Deckelung, wieviel Kohle der Arbeitgeber maximal für Überstunden bezahlt?

Was würde denn für einen Sinn ergeben? Dann würde man den Arbeitgeber ja praktisch dazu anhalten, den maximalen Rahmen im Arbeitszeitgesetz möglichst auszureizen und somit einen "Mengenrabatt" auf die Überstunden bekommt?

2. Den Satz oben könnte man aber auch so lesen:

"Mehrarbeit wird nicht vergütet, wenn die Bruttomonatsbezüge die im Tarifvertrag oder ggf. in einer Betriebsvereinbarung für die Vergütung von Mehrarbeit festgelegte Grenze überschreiten."

Wäre die Aussage dann nicht, solange der Arbeitnehmer sein vertraglich festgelegtes Bruttomonatsgehalt bekommen hat (also die "festgelegte Grenze" für das reguläre Bruttomonatsgehalt), sind alle darüber hinaus anfallenden Überstunden kostenlos?


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