Thema:
Re:Ablage vor der Tür flat
Autor: suicuique
Datum:11.06.21 15:37
Antwort auf:Ablage vor der Tür von Koepi

>Sonst könnte dir aktuell DHL und CO. im Rahmen der Corona-Pandemie und der vereinfachten Zustellung das Paket für die Tür legen und sagen: Bätsch, zugestellt. Uns egal, ob der Inhalt geklaut, Nachbars Hund raufgepinkelt oder das gesamte Paket weg ist. "Wir sind haftungsfrei, da zugestellt."

Warum sollten sie das so sagen können?
In der PUDLV sind die Modalitäten der Zustellung geregelt
[http://www.gesetze-im-internet.de/pudlv/]

Darin wird auch klar geregelt was als Zustellung gilt:

Pakete sind zuzustellen, sofern der Empfänger nicht erklärt hat, dass er die Sendungen abholen will. Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch persönliche Aushändigung an den Empfänger oder einen Ersatzempfänger zu erfolgen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder Empfängers vorliegt.

Ich habe jetzt nach kurzer Recherche auch nicht finden können dass die Anforderungen an eine Zustellung in Corona Zeiten rechtlich geändert worden wären. Was DHL und Co. real praktizieren spielt für die Bewertung IMO nur eine untergeordnete Rolle.
Sofern eine persönliche Übergabe nicht erfolgt ist, gab es auch keine Zustellung. Schon gar nicht per simplem Abstellen im Flur. Dass es real so gehandhabt wird, weiss ich selbst. Aber bei einem Rechtsstreit möchte ich sehen wie DHL das als Zustellung verargumentieren wollte.

gruß


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