Thema:
Re:Kurzes Update zum Post 19.02.21 flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:11.06.21 09:46
Antwort auf:Re:Kurzes Update zum Post 19.02.21 von Cider1024

>> Da muss die DHL ja beweisen, dass es nicht so war.
>
>Sorry, aber das ist nach deutscher Rechtslogik nicht korrekt.


So war es auch nicht gemeint. T´schuldigung für die Simplifizierung.

>Nicht der Beschuldigte muss irgendwas beweisen, sondern der Ankläger.

Beim dieser Art von Geschäft (siehe Erklärung erster Post) ist die Sachlage merkwürdig anders gelagert: Ich behaupte nicht, dass das Paket leer war, sondern wirkaufens.de. Und genau das haben Sie auch bereits belegt.

Ich muss hingegen nur belegen, dass ich das Handy an wirkaufens.de versandt habe. Auch das ist bereits passiert.

Nun muss die DHL erklären, wo das Smartphone geblieben ist. Ebenfalls belegbar/nachvollziehbar. Dazu reicht ein Verweis auf die Zustellung auf einer Palette im Paketzentrum (vereinfachte Firmenzustellung) meines Erachtens nach nicht aus.

Aber wir werden sehen, wie es weitergeht.


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