Thema:
Re:Präventive Telekommunikationsüberwachung flat
Autor: Pezking
Datum:10.06.21 11:19
Antwort auf:Re:Präventive Telekommunikationsüberwachung von underberg

>Im zweiten Link steht:
>
>„Das Bundespolizeigesetz soll der Behörde nicht nur den Einsatz von Staatstrojanern gestatten, sondern auch noch erlauben, damit Personen zu hacken, die gar keine Straftat begangen haben oder einer verdächtigt werden: Denn neben den verdächtigen Zielpersonen sollen auch Unverdächtige gehackt werden dürfen.“
>
>Und weiter:
>
>„Anbieter von Internet-Diensten sollen verpflichtet werden, aktiv bei der Infektion der Geräte ihrer Kundinnen mitzuwirken.“


Das ist auf jeden Fall äußerst heikel. Gerade auch das mit den Unverdächtigen.

Wenn jemandem auffällt, dass ein Spinner in sozialen Netzwerken einen Anschlag ankündigt oder generell Bock darauf bekundet, und die Polizei dann dessen Rechner kapert und mal zu checken, ob der sich vielleicht gerade passende Utensilien dafür bestellt hat, fände ich das nach richterlichem Beschluss schon irgendwie ok.

Aber so ein begründeter Verdacht auf Gefahr im Verzug sollte da schon zwingend vorliegen müssen.


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