Thema:
Re:1/2 OT: Pfui Trinkgeld flat
Autor: suicuique
Datum:10.06.21 09:53
Antwort auf:Re:1/2 OT: Pfui Trinkgeld von Koepi

>>Dazu kommt, Trinkgeld in der Regel nicht verstuert wird.

>Arbeitest du beim Finanzamt?

Muss er nicht.
Das klassische Trinkgeld *) ist steuerfrei AFAIK.

*) liegt vor wenn:
Der Empfänger ein Arbeitnehmer ist
   …es anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten bezahlt wird
   …die Zahlung freiwillig und ohne Rechtsanspruch erbracht wird
   …es zusätzlich zu dem Betrag gegeben wird, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist


gruß


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