Thema:
Re:Kurzes Update zum Post 19.02.21 flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:09.06.21 22:43
Antwort auf:Re:Kurzes Update zum Post 19.02.21 von Xtant

>meiner Meinung nach geht die Chance gegen Null.
>
>Paket wird zugestellt (was ja auch "angenommen" bedeutet) und Tage(!) später lapidar als leer bezeichnet.


Das ist kein Problem. Das muss sich die DHL zurechnen lassen. Das Paket war geöffnet (laut Aussage von wirkaufens) Wer soll es denn geöffnet haben? Da muss die DHL ja beweisen, dass es nicht so war. Das geht auch nicht. Der Empfänger stellt eben in diesem Zusammenhang etwas fest, ein Faktum.

>---> wie willst du da überhaupt zweifelsfrei feststellen, dass der Inhalt/die Ware auf eine "haftungsfähige" Art in der Zeit abhanden gekommen ist, in der es in der Verantwortung der DPAG stand?

Das muss ich (also ICH sowieso nicht) nicht zweifelsfrei feststellen, da reicht in letzter Instanz (Ha, Wortspiel) die Wahrscheinlichkeit und die massgebliche Überzeugung des Gerichts. Warum sollte wirkaufens.de ein Gerät als gestohlen melden, dass sie mit Gewinn hätten weiterverkaufen können? Und zudem so ein Modell geschäftsschädigend wäre?

Möglich wäre es natürlich, da gebe ich recht.

>---> wie soll zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Inhalt während des Transports abhanden kam, wenn doch der "Zugriff" (nach dem, was man von außen so beurteilen kann) beim Empfänger genauso möglich war und auch die Umstände dem mindestens entsprechen?

Wenn das mehrfach vorkommt und die Polizei einen Tatverdacht hat, wäre das entsprechend wahrscheinlich möglich, auch diesen Ablauf zu beweisen.

Vielleicht ist das Paket bereits in der Filiale "beklaut" worden. Ich meine, die wussten auch, was drin ist (nämlich ein teures höherversichertes Paket mit dem Empfänger wirkaufens.de in der Grüße eines Schuhkartons -> was da wohl drin ist? :))
Und die Filiale war jetzt eher ein Einzelhandel mit angeschlossener Paketannahme, denn eine "echte" Postfiliale.

>(Dauer des "Rumliegens", Wissen über Inhalt des Paketes etc.) Warum soll es für einen Dingsbums-Mitarbeiter weniger verführerisch sein, sowas zu klauen als für deinen DPler?

Wie gesagt, es soll keine Anklageschrift gegen die DHL sein. Ich will nur mein Geld zurück, von wem ist mir letzten Endes egal. Aber gegen irgendeinen richtet man seine Ansprüche nunmal. Und das ist zunächst die DHL.


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