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Autor: | underberg | ||
Datum: | 09.06.21 21:58 | ||
Antwort auf: | Re:Präventive Telekommunikationsüberwachung von Pezking | ||
Im zweiten Link steht: „Das Bundespolizeigesetz soll der Behörde nicht nur den Einsatz von Staatstrojanern gestatten, sondern auch noch erlauben, damit Personen zu hacken, die gar keine Straftat begangen haben oder einer verdächtigt werden: Denn neben den verdächtigen Zielpersonen sollen auch Unverdächtige gehackt werden dürfen.“ Und weiter: „Anbieter von Internet-Diensten sollen verpflichtet werden, aktiv bei der Infektion der Geräte ihrer Kundinnen mitzuwirken.“ gesendet mit m!client für iOS |
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