Thema:
Re:Präventive Telekommunikationsüberwachung flat
Autor: sad
Datum:09.06.21 20:18
Antwort auf:Re:Präventive Telekommunikationsüberwachung von Pezking

>>[https://netzpolitik.org/2021/bundespolizeigesetz-grosse-koalition-einigt-sich-auf-staatstrojaner-einsatz-schon-vor-straftaten/]
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>Zielt das nicht vor allem auf die Verhinderung von Straftaten durch radikalisierte Einzeltäter ab, die dank sozialer Medien heute viel weniger greifbar sind als noch zu Zeiten, als sich solche Leute persönlich in Gruppen organisieren mussten?
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>Mir ist schon klar, dass dieses Thema sehr heikel ist. Aber bevor ich das pauschal verurteile würde ich gerne wissen, ob die Trojaner nur bei bestimmten Straftaten im Vorfeld zum Einsatz kommen dürfen, und welche das sind.
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>Wenn man da bei Mitgliedern in einschlägigen radikalen Social-Media-Gruppen wohlbegründet "Gefahr in Verzug" befürchtet, fände ich das unter Umständen sogar angemessen.
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>Wenn es um den illegalen Download des neuen Albums von Dua Lipa geht natürlich weniger.


Bei dem Netzpolitik Link sind die Gesetzesänderungen und die Ausarbeitung für den Bundestag verlinkt. Hab das nur überflogen und der Gesetzestext liest sich auch recht unverständlich aber der Knackpunkt ist imo "3.3.1.4.3.Betroffenheit Dritter Gemäß §3 Abs.2 S.2 G10 kann sich die Maßnahme neben der verdächtigen Zielperson auch gegen Unverdächtige richten, sogenannte Nachrichtenmittler."
Wie weit geht das? Reicht es wenn der Verdächtige für ne Sekunden dein Handy in der Hand hält oder sich das Gerät nur im gleichen Raum befindet?
Dass man von den Provider verlangt die End to End Verschlüsselung zu umgehen ist auch hardcore. (Quellen-TKÜ) Kann man dann zb die gesamte Kommunikation von Unternehmen überwachen weil möglicherweise, vielleicht ein Mitarbeiter verdächtig sein könnte?
[https://www.bundestag.de/resource/blob/830002/3a1ed4b31d92b8575b3f31e496128d8f/WD-3-293-20-pdf-data.pdf]
Gegen ernsthafte Terroristen nützt das alles sowieso nichts. Die sind nicht so dumm und schicken sich Anschlagspläne über Whatsapp etc


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