Thema:
Re:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? flat
Autor: Phil Gates
Datum:09.06.21 16:50
Antwort auf:Re:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? von Kilian

>>Ja, sieht mir nach einem Fall von § 34 BauGB aus, dann wäre das so. Der Sachverhalt ist aber zu dünn, um das umfassend zu beantworten. Ich würde zu einem Erstgespräch bei einem RA raten.
>
>Und ich würde mir keinen RA, sondern einen Architekten suchen, der Erfahrung damit hat. Das ist günstiger und zielführender. :)


Idealerweise hat man beides und die stimmen sich ab. Gibt viele Architekten, die mit Anwälten direkt und langjährig zusammenarbeiten. So teuer ist das auch nicht. Umplanungen und Verzögerungen bei der Genehmigung sind teurer und dauern länger. Und es ist auch nicht so ganz trivial, zu beurteilen, was erlaubt ist und was nicht, denn es kann bspw. sein, dass die Stadt eine Verdichtung der Flächen anstrebt - so etwa Frankfurt. Dadurch ist das sog. Maß der baulichen Nutzung dispensiert oder dispensierbar, selbst wenn man im unbeplanten Innenbereich ist und eigentlich die gewünschte Bebauung sich in die bestehende Bebauung nicht einfügt.


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