Thema:
Re:Präventive Telekommunikationsüberwachung flat
Autor: Pezking
Datum:09.06.21 14:59
Antwort auf:Präventive Telekommunikationsüberwachung von sad

>[https://netzpolitik.org/2021/bundespolizeigesetz-grosse-koalition-einigt-sich-auf-staatstrojaner-einsatz-schon-vor-straftaten/]

Zielt das nicht vor allem auf die Verhinderung von Straftaten durch radikalisierte Einzeltäter ab, die dank sozialer Medien heute viel weniger greifbar sind als noch zu Zeiten, als sich solche Leute persönlich in Gruppen organisieren mussten?

Mir ist schon klar, dass dieses Thema sehr heikel ist. Aber bevor ich das pauschal verurteile würde ich gerne wissen, ob die Trojaner nur bei bestimmten Straftaten im Vorfeld zum Einsatz kommen dürfen, und welche das sind.

Wenn man da bei Mitgliedern in einschlägigen radikalen Social-Media-Gruppen wohlbegründet "Gefahr in Verzug" befürchtet, fände ich das unter Umständen sogar angemessen.

Wenn es um den illegalen Download des neuen Albums von Dua Lipa geht natürlich weniger.


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