Thema:
Re:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? flat
Autor: Kilian
Datum:09.06.21 12:22
Antwort auf:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? von Boabdil

>Ist das wirklich so? Bin ehrlich gesagt echt ein wenig überrascht. Da steht eine riesige Fläche, Grundstücke sind schweineteuer und man darf nicht weiter bebauen. Mindestabstand zum Nachbarn wäre bei 700qm ja überhaupt kein Thema.  

Ja, das ist so, sonst hättest du schnell im Villenviertel ein neues Mehrfamilienhaus (und umgekehrt), also einen Verhau, der letztendlich niemandem gefällt und der das ganze Gebiet nur abwertet.

[http://de.wikipedia.org/wiki/Einfügungsgebot]

EDIT: Ein neues Gebäude müsste sicher nicht genauso wie das vorherige aussehen - da gibt es einen gewissen Spielraum, den erfahrene Architekten ausschöpfen können. Ob EFH oder zwei DHH ist dabei nicht so wichtig, wenn die beiden DHH nicht wesentlich größer sind als das vorherige Gebäude.

>Versteht mich nicht falsch, natürlich muss das alles zum Strassenbild passen. Aber man dürfte ja dann nicht einmal einen Bungalow errichten, der naturgemäß mehr Fläche einnimmt.

So wie du es beschrieben hast, würde ein Bungalow hier wohl kaum ins Straßenbild passen.


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