Thema:
Re:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? flat
Autor: Kilian
Datum:09.06.21 12:19
Antwort auf:Re:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? von Kola

>Ja, sieht mir nach einem Fall von § 34 BauGB aus, dann wäre das so. Der Sachverhalt ist aber zu dünn, um das umfassend zu beantworten. Ich würde zu einem Erstgespräch bei einem RA raten.

Und ich würde mir keinen RA, sondern einen Architekten suchen, der Erfahrung damit hat. Das ist günstiger und zielführender. :)


< antworten >