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Autor: | Kola | ||
Datum: | 09.06.21 12:08 | ||
Antwort auf: | Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? von Boabdil | ||
Ja, sieht mir nach einem Fall von § 34 BauGB aus, dann wäre das so. Der Sachverhalt ist aber zu dünn, um das umfassend zu beantworten. Ich würde zu einem Erstgespräch bei einem RA raten. |
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