Thema:
Re:Glücksspiel - Rechtsfragen flat
Autor: PartyPaul
Datum:02.06.21 11:16
Antwort auf:Re:Glücksspiel - Rechtsfragen von BOBELE

>>So als Rechtslaie finde ich deinen geschilderten Fall nicht soviel anders als den Fall hier:
>>[https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/allgemein/lg-koln-kostenpflichtige-tombola-ist-unerlaubtes-glucksspiel/]
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>Auch ein sehr interessanter Link, danke dafür. Spannend finde ich da das folgende Zitat, bei dem der hier beschriebene Losverkauf tatsächlich mit solchen Radio- und Fernsehgewinnspielen vergleichen wird:
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>"Dieses Spielangebot (...) ist auch nicht mit dem Fall der Mehrfachteilnahme an den aus dem Fernsehen bekannten Gewinnspielen zu vergleichen. Zum einen ist bei den letztgenannten Gewinnspielen immer wieder eine neue Entschließung des Teilnehmers erforderlich, durch zumeist telefonische Kontaktaufnahme erneut an dem Spiel teilzunehmen. Zum anderen sind diese Gewinnspiele keineswegs vom anzunehmenden oder kommunizierten Spielablauf in vergleichbarer Weise darauf angelegt, durch eine Mehrfachteilnahme die Gewinnchance zu erhöhen."
>
>Der beschriebene Unterschied ist, dass beim Loskauf die Chance, etwas zu gewinnen, mit der Kauf vieler Lose steigt, bei den Radio-Gewinnspielen angeblich nicht. Das kann ich aber nicht nachvollziehen. Man ruft da an und erhält eine Bandansage:
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>"Hallo. Schade, diesmal hat es nicht geklappt. Rufe aber gerne nochmal an und nutze Deine Chance, in die Sendung durchgestellt zu werden.".
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>Wenn man dann immer weiter anruft, kann es passieren, dass man folgende Ansage erhält:
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>"Herzlichen Glückwunsch. Sie erhalten die Chance, in die Sendung durchgestellt zu werden. Sprechen Sie nach dem Piepton Ihre Telefonnummer aufs Band, und mit etwas Glück rufen wir Sie zurück."
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>An der Stelle hat man schon zwei Glücksspiel-Durchläuft hinter sich: Als erstes den, bei dem man so lange anruft, bis der Zufallsgenerator zulässt, dass man seine Nummer in den Lostopf werfen kann, und dann als zweites, ob die eigene Nummer wirklich zurückgerufen wird.
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>Aber natürlich erhöht immer weiteres Anrufen, die Chancen. Bei der ersten Runde, dass man irgendwann seine Nummer angeben kann. Bei der zweiten, indem man das immer wieder macht, bis man alle seine verfügbaren Rufnummern angegeben hat... die drei des ISDN-Anschlusses, das private Handy, das Diensthandy, eines der 10 Einweghandys, die sich Süchtige für alleine diesen Zweck angeschafft haben.
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>Im Gegensatz zu dem verlinkten Text scheint mir diese Form von Gewinnspiel also sehr deutlich darauf angelegt, durch eine Mehrfachteilnahme die Gewinnchance zu erhöhen.
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>Eine Meldung bei den offiziellen Stellen wäre mal spannend, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass nach all den Jahren, in denen die das schon machen, noch nicht irgendwer vor mir auf diese Idee gekommen wäre. Ich nehme also eher an, dass das schlicht legal ist. Eine wirklich nachvollziehbare Erklärung fehlt mir aber.


Ich teile deine/eure Ansichten und eigentlich müssten diese "Gewinnspiele" einkassiert werden, vielleicht hat ja wirklich noch nie einer richtig geklagt. Kann mir gut vorstellen, dass von den großen da wieder keine Partei der anderen ein Auge aushacken will und deswegen da keiner klagt, wie wenn es gegen Einzelpersonen wie aus dem Link geht.

Alleine das man ja mit dem "Initialeinsatz" gar nichts handfestes gewinnen kann, sondern nur die Teilnahme am eigentlichen Gewinnspiel, ist doch bestimmt schon juristisch anfechtbar in der Form wie es beworben wird, weitere Implikationen eingeschlossen.

Würde da auch mal bei der Glücksspielaufsicht und/oder Verbraucherschutzzentrale anklopfen.

Ansonsten gibts auch ein Buch zum Thema, im Zweifel mal versuchen den Autor anschreiben, ob er sich damit konkret auseinandersetzt oder er ne Meinung dazu hat :):

[https://www.amazon.de/Gewinnspielsendungen-Gewinnspiele-Rundfunk-Rahmenbedingungen-Wissenschaftliche-ebook/dp/B019OSTYGE]


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