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Autor: | BOBELE | ||
Datum: | 02.06.21 10:42 | ||
Antwort auf: | Re:Glücksspiel - Rechtsfragen von publicmaw | ||
>Urgs, das klingt für mich echt mies und nach genau der Art Radio, die ich meide wie der Teufel das Weihwasser. > >Könnte rechtlich wohl schon OK sein, wie auch diese Call-in-Shows mit kostenpflichtigen Nummern im TV: [https://de.wikipedia.org/wiki/Call-in-Gewinnspiel] Ui, danke für den Link. Da sind einige interessante und für mich neue Infos drin. >"Call-in-Gewinnspiele sind Glücksspiele, die, gemäß der aktuellen Rechtsprechung, aufgrund des geringen Einsatzes nicht unter das Glücksspielmonopol im Sinne des § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) fallen." Versteh ich. Obwohl der "geringe Einsatz" durch den Druck, da immer und immer wieder anzurufen, ja schnell nicht mehr gering ist. Und immmer 50 Cent... Ich hab keine Ahnung, wie der Spieleinsatz an den typischen Automaten ist, aber ich glaube, enorm viel höher wird der auch nicht sein? >Um welchen Sender handelt es sich denn? Die Lokalradios hier im Rheinland... Radio Köln, Radio Bonn, Radio Euskirchen. Die haben teilweise eigenes Programm, sowas wie dieses "Gewinnspiel" läuft aber auf allen gleichzeitig. |
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