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Autor: | publicmaw | ||
Datum: | 02.06.21 10:01 | ||
Antwort auf: | Glücksspiel - Rechtsfragen von BOBELE | ||
Urgs, das klingt für mich echt mies und nach genau der Art Radio, die ich meide wie der Teufel das Weihwasser. Könnte rechtlich wohl schon OK sein, wie auch diese Call-in-Shows mit kostenpflichtigen Nummern im TV: [https://de.wikipedia.org/wiki/Call-in-Gewinnspiel] "Call-in-Gewinnspiele sind Glücksspiele, die, gemäß der aktuellen Rechtsprechung, aufgrund des geringen Einsatzes nicht unter das Glücksspielmonopol im Sinne des § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) fallen." Um welchen Sender handelt es sich denn? |
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