Thema:
Re:Update flat
Autor: Telemesse
Datum:26.05.21 11:21
Antwort auf:Update von Yoakin

>So, kurzer Anruf bei der Verbandsgemeinde und die genehmigten Baupläne liegen mir vor.
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>2 Erkenntnisse daraus:
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>- Der DG Boden ist definitiv aus Holz und der Ausbau des Dachbodens ist genehmigungspflichtig (entsprechend so im Plan markiert). :/
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Ob ein Dachboden genehmigungspflichtig ist ergibt sich einzig aus der gültigen Bauordnund des Bundeslandes und ggf. der Kommune. Was da auf irgendeinem Bauplan steht ist erstmal nicht ausschlaggebend.
Ausschlaggebend ist immer nur ob eine Maßnahme genehmigungsfähig ist. Das ist bei einem Dachbodenausbau regelmäßig der Fall. Auch hier genügt i.d.R. ein kurzer Anruf beim Bauamt. Die können dir das normalerweise direkt am Telefon sagen.

>- Es gibt einen Kellerabgang außen, der aber im Plan nicht verzeichnet ist und demnach sehr wahrscheinlich nicht genehmigt. Wie problematisch ist das? Könnten wir das heute noch nachgenehmigen lassen? Im schlimmsten Fall müssten wir die Treppe entfernen lassen oder?

Auch hier siehe oben. Es ist nun mal üblich das die tatsächliche Bauausführung von den Plänen abweicht, da während der Bauphase sehr häufig noch Änderungen vom Bauherrn oder Bauträger (aus den unterschiedlichsten Gründen) durchgeführt werden.
Ob an der Hütte eine Aussenkellertreppe dran ist oder nicht interessiert bei der Baubehörde keine Sau, wenn du da nicht aktiv nachbohrst. Da kommt auch in 100 Jahren keiner kucken der dann sagt: Herr Yoakin, was ist das denn hier für eine Treppe?"
Und auch hier: Auch eine nachträgliche Genehmigung ist generell immer möglich sofern etwas genehmigungsfähig ist, was bei Kellertreppen regelmäßig der Fall ist.
Ich sehe hier aber absolut keine Notwendigkeit die Behörden auf Dinge aufmerksam zu machen, die niemanden wirklich interressiertenn

>Meine spontane Überlegung wäre es eventuell im Kaufvertrag als bekannten Sachmangel aufführen zu lassen mit entsprechender Rücktrittsklausel, sofern eine nachträgliche Genehmigung verwehrt wird?

Was denn für ein Sachmängel? Der Dachboden ist doch noch gar nicht ausgebaut. Insofern kann da auch kein Mangel vorliegen und das der Ausbaufähig ist, ist der Normalfall. Nicht ausbaufähig sind meist nur Dachböden in historischen Gebäuden oder in engen Innenstadtbereichen aufgrund brandschutzrechtlicher Schwierigkeiten. Bei einem Wohnhaus aus den 90ern kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Btw. eine solche Klausel mit Rücktrittsrecht würde ich als Verkäufer niemals in einen Vertrag schreiben lassen.
Üblicherweise steht in Kaufverträgen folgendes drin: "Der Veräußerer versichert, das ihm keine Baurechtswidrigen Zustände bekannt sind.". Das bedeutet. Der Verkäufer hat keine Kenntnis. Garantien gibt es aber nicht und wird dir auch niemand geben. Insbesondere nicht wenn andere Interessenten bereits Gewehr bei Fuß stehen.

Mein Fazit: Du konstruierst Probleme wo eigentlich keine sind. Schau dir die Hütte an ob der Keller trocken, das Dach dicht und die Installationen und die Heizung in Ordnung sind. Alles andere wird dich nicht weiter bringen und wahrscheinlich nur dazu führen das ein andere die Hütte kauft.


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