Thema:
Re:Werden Erbschaftsfreibeträge eigentlich mal angepasst? flat
Autor: Zinkhal
Datum:25.05.21 16:26
Antwort auf:Werden Erbschaftsfreibeträge eigentlich mal angepasst? von Telemesse

>Bisher hieß es doch immer das Ommas Häußchen bei Vererbung natürlich steuerfrei sein sollte. Bei 400 T€ Freibetrag war das bis vor 10 Jahre ja vielleicht noch OK aber mittlerweile dürften die meisten "Omma Häußchen" diese Grenze locker überbieten wenn sie nicht gerade in "Dawillkeinschweinwohnen" liegen.

Wenn der Erbe (zeitnah) einzieht, ist es ja steuerbefreit. Ansonsten führt die Bewertung nach dem Sach- oder Ertragswertverfahren aber zu Werten, die oftmals deutlich unter dem Verkehrswert liegen. Wird also in den meisten Fällen ohne Steuerbelastung ausgehen. Jedoch ist zuletzt vermehrt festzustellen, dass die Finanzämter die Wertermittlung mittels Vergleichswertverfahren durchführen. Mit der Folge, dass der steuerpflichtige Erwerb mehr Richtung Verkehrswert geht. Dann könnte es tatsächlich schnell eng werden.

Immobilien sind aber dennoch noch steuerlich privilegiert gegenüber anderen (privaten) Vermögenswerten. Insofern hält sich mein Mitleid in Grenzen, wenn dann doch mal Steuer anfällt.


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