Thema:
Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage flat
Autor: Zinkhal
Datum:07.05.21 12:39
Antwort auf:Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage von suicuique

>>>Moin.
>>>
>>>Mein Vater besitzt 50% eines Hauses in Frankfurt (andere Hälfte hat mein Onkel).
>>>Dieses will er jetzt an meine Schwester und mich per Schenkung zu Lebzeiten verteilen (also 1/4 des Hauses jeweils), bei voller Nutznießung für ihn und meine Mutter, Kosten wie auch Gewinne bleiben zu Lebzeiten bei ihnen. Durch den Freibetrag fällt also keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.
>>>
>>>Ich weiß, dass ich keine Meldung ans Finanzamt machen muss, weil das wohl durch den Notar geschieht.
>>>Aber: Wie muss ich das denn in der Steuererklärung am Jahresende angeben?
>>
>>Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb schriftlich bei Finanzamt angegeben werden.
>>
>>plus weitere Infos dazu:[https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/schenkungsteuererklaerung/]
>
>Ähh, bist Du sicher?
>Ich meine bei Immobilienschenkungen die über den Notar laufen müssen ist eine Angabe nicht notwendig.
>
>zb hier [https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/]
>"Auch bei einer Schenkung, die von einem Gericht oder Notar beurkundet wurde, musst Du das Finanzamt nicht informieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Immobilie übertragen wird."
>
>gruß


Ist richtig, keine Anzeigepflicht. Da greift § 30 Abs. 3 ErbStG.


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