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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 07.05.21 12:39 | ||
Antwort auf: | Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage von suicuique | ||
>>>Moin. >>> >>>Mein Vater besitzt 50% eines Hauses in Frankfurt (andere Hälfte hat mein Onkel). >>>Dieses will er jetzt an meine Schwester und mich per Schenkung zu Lebzeiten verteilen (also 1/4 des Hauses jeweils), bei voller Nutznießung für ihn und meine Mutter, Kosten wie auch Gewinne bleiben zu Lebzeiten bei ihnen. Durch den Freibetrag fällt also keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. >>> >>>Ich weiß, dass ich keine Meldung ans Finanzamt machen muss, weil das wohl durch den Notar geschieht. >>>Aber: Wie muss ich das denn in der Steuererklärung am Jahresende angeben? >> >>Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb schriftlich bei Finanzamt angegeben werden. >> >>plus weitere Infos dazu:[https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/schenkungsteuererklaerung/] > >Ähh, bist Du sicher? >Ich meine bei Immobilienschenkungen die über den Notar laufen müssen ist eine Angabe nicht notwendig. > >zb hier [https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/] >"Auch bei einer Schenkung, die von einem Gericht oder Notar beurkundet wurde, musst Du das Finanzamt nicht informieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Immobilie übertragen wird." > >gruß Ist richtig, keine Anzeigepflicht. Da greift § 30 Abs. 3 ErbStG. |
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