Thema:
bezgl. Einkommensteuererklärung flat
Autor: Webster
Datum:07.05.21 11:00
Antwort auf:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage von Arakon

>Ich weiß, dass ich keine Meldung ans Finanzamt machen muss, weil das wohl durch den Notar geschieht.
>Aber: Wie muss ich das denn in der Steuererklärung am Jahresende angeben?


Wenn sich Dein Vater notariell den Nießbrauch vorbehält, ergeben sich für Deine persönliche jährliche Steuererklärung gar keine Konsequenzen. Eventuelle Einkünfte versteuern dann weiterhin Dein Vater und Dein Onkel grds. im Rahmen ihrer Grundstücksgemeinschaft.

Da das Finanzamt aber eine Mitteilung über die Eigentumsübertragung bekommt, wird im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung - je nach Qualität der Meldung des Notars und Weitblick des Bearbeiters - ggf. nachgefragt, wie denn das Objekt genutzt wird.

Du kannst der Nachfrage höchstens vorbeugen, in dem Du die Übertragung des Hausanteils unter Nießbrauchsvorbehalt bereits bei Abgabe der Steuererklärung mitteilst, z.B. über die "Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung" auf der Rückseite des Hauptvordrucks.
Aber selbst das hilft nicht immer ;-)


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