Thema:
Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage flat
Autor: Telemesse
Datum:07.05.21 10:54
Antwort auf:Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage von Arakon

>>>>Moin.
>>>>
>>>>Mein Vater besitzt 50% eines Hauses in Frankfurt (andere Hälfte hat mein Onkel).
>>>>Dieses will er jetzt an meine Schwester und mich per Schenkung zu Lebzeiten verteilen (also 1/4 des Hauses jeweils), bei voller Nutznießung für ihn und meine Mutter, Kosten wie auch Gewinne bleiben zu Lebzeiten bei ihnen. Durch den Freibetrag fällt also keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.
>>>>
>>>>Ich weiß, dass ich keine Meldung ans Finanzamt machen muss, weil das wohl durch den Notar geschieht.
>>>>Aber: Wie muss ich das denn in der Steuererklärung am Jahresende angeben?
>>>
>>>Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb schriftlich bei Finanzamt angegeben werden.
>>>
>>>plus weitere Infos dazu:[https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/schenkungsteuererklaerung/]
>>
>>Ähh, bist Du sicher?
>>Ich meine bei Immobilienschenkungen die über den Notar laufen müssen ist eine Angabe nicht notwendig.
>>
>>zb hier [https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/]
>>"Auch bei einer Schenkung, die von einem Gericht oder Notar beurkundet wurde, musst Du das Finanzamt nicht informieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Immobilie übertragen wird."
>
>Genau, das war auch meine Info.. die schicken ja auch die Info ans Finanzamt, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (?) zu erhalten.


Exakt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Für Noobs: Steuerquittung des Finanzamtes) ist zwingend notwendig um das Eigentum beim Grundbuchamt umschreiben zu lassen. D.h. ohne Einbeziehung/Information des Finanzamtes gibt es kein Eigentum. In Bayern zumindest wird das alles durch den Notar veranlaßt. Sollte in anderen Bundesländern ähnlich sein.


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