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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 07.05.21 10:54 | ||
Antwort auf: | Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage von Arakon | ||
>>>>Moin. >>>> >>>>Mein Vater besitzt 50% eines Hauses in Frankfurt (andere Hälfte hat mein Onkel). >>>>Dieses will er jetzt an meine Schwester und mich per Schenkung zu Lebzeiten verteilen (also 1/4 des Hauses jeweils), bei voller Nutznießung für ihn und meine Mutter, Kosten wie auch Gewinne bleiben zu Lebzeiten bei ihnen. Durch den Freibetrag fällt also keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. >>>> >>>>Ich weiß, dass ich keine Meldung ans Finanzamt machen muss, weil das wohl durch den Notar geschieht. >>>>Aber: Wie muss ich das denn in der Steuererklärung am Jahresende angeben? >>> >>>Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb schriftlich bei Finanzamt angegeben werden. >>> >>>plus weitere Infos dazu:[https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/schenkungsteuererklaerung/] >> >>Ähh, bist Du sicher? >>Ich meine bei Immobilienschenkungen die über den Notar laufen müssen ist eine Angabe nicht notwendig. >> >>zb hier [https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/] >>"Auch bei einer Schenkung, die von einem Gericht oder Notar beurkundet wurde, musst Du das Finanzamt nicht informieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Immobilie übertragen wird." > >Genau, das war auch meine Info.. die schicken ja auch die Info ans Finanzamt, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (?) zu erhalten. Exakt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Für Noobs: Steuerquittung des Finanzamtes) ist zwingend notwendig um das Eigentum beim Grundbuchamt umschreiben zu lassen. D.h. ohne Einbeziehung/Information des Finanzamtes gibt es kein Eigentum. In Bayern zumindest wird das alles durch den Notar veranlaßt. Sollte in anderen Bundesländern ähnlich sein. |
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