Thema:
Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage flat
Autor: Arakon
Datum:07.05.21 10:06
Antwort auf:Re:Schenkung Hausanteil.. Steuerfrage von suicuique

>>>Moin.
>>>
>>>Mein Vater besitzt 50% eines Hauses in Frankfurt (andere Hälfte hat mein Onkel).
>>>Dieses will er jetzt an meine Schwester und mich per Schenkung zu Lebzeiten verteilen (also 1/4 des Hauses jeweils), bei voller Nutznießung für ihn und meine Mutter, Kosten wie auch Gewinne bleiben zu Lebzeiten bei ihnen. Durch den Freibetrag fällt also keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.
>>>
>>>Ich weiß, dass ich keine Meldung ans Finanzamt machen muss, weil das wohl durch den Notar geschieht.
>>>Aber: Wie muss ich das denn in der Steuererklärung am Jahresende angeben?
>>
>>Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb schriftlich bei Finanzamt angegeben werden.
>>
>>plus weitere Infos dazu:[https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/schenkungsteuererklaerung/]
>
>Ähh, bist Du sicher?
>Ich meine bei Immobilienschenkungen die über den Notar laufen müssen ist eine Angabe nicht notwendig.
>
>zb hier [https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/]
>"Auch bei einer Schenkung, die von einem Gericht oder Notar beurkundet wurde, musst Du das Finanzamt nicht informieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Immobilie übertragen wird."


Genau, das war auch meine Info.. die schicken ja auch die Info ans Finanzamt, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (?) zu erhalten.


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