Thema:
Re:Pfui: Ich sitze immer noch auf meinen FFP2-Masken flat
Autor: Wurzelgnom
Datum:06.05.21 08:59
Antwort auf:Re:Pfui: Ich sitze immer noch auf meinen FFP2-Masken von Matt

>Vorsichtshalber aufbewahren. Drei Jahre ab Jahresende. Nicht, dass die nächstes Jahr die Ware zurück wollen und dann abrechnen. ;-)

jup, siehe §195 BGB und auch §199 BGB. Oder §194 BGB, Recht ein Tun zu verlangen, unterliegt der Verjährung.
Frist beginnt erst mit Abschluss des Jahres, ab dann 3 Jahre. Da muss man aufpassen wenn es um Fristen geht.


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